Die Bundesrepublik Deutschland dürfte, juristisch genau gesehen, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung. Artikel 146 des Grundgesetzes lautet wie folgt: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Artikel 146 betont den transitorischen Charakter des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist somit nur ein Provisorium der Alliierten, das von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist lediglich ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte. Art. 146 des Grundgesetzes schränkt dessen Geltung ein auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, die vom gesamten deutschen Volk nach dessen Wiedervereinigung in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Auch das Bundesverfassungsgericht teilt diese Auffassung. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts kann erst eine neue Verfassung als endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen werden.

Haben Sie das schon einmal von einem Politiker gehört? Die Politik wird sich hüten. Immerhin könnte eine neue, vom Volk verabschiedete Verfassung die Herrschaft der heutigen Fürsten umgehend beenden. Die Bundesregierung vertritt daher die durchaus opportunistische und in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Art. 146 zwar möglich, aber keineswegs notwendig sei und die Präambelaussage “Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk” die Beendigung des transitorischen Charakters des Grundgesetzes betone.

Für Grundgesetzkenner ist diese Rechtsauffassung eine Farce. Erstens ist das Grundgesetz in seinem jetzigen Bestand völlig eindeutig und unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden. Zweitens ist das Grundgesetz 1949 nach der Präambel alte Fassung ohne Beteiligung derjenigen Deutschen zustande gekommen, “denen mitzuwirken versagt war”. Dieser Mangel konnte auch nicht durch den Staatsvertrag behoben werden, der den Beitritt der ehemaligen DDR zum Grundgesetz vorsieht. Dies folgt bereits daraus, dass die ehemalige DDR als politische Vertretung der dortigen Bevölkerung keinen Einfluss auf das Grundgesetz nehmen konnte.
Die Forderung nach einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung steht daher im Einklang mit dem Grundgesetz. Eine neue, vom Volk beschlossene Verfassung ist auch dringend erforderlich. Nur so kann die Machtelite unserer Zeit in ihre Schranken gewiesen, können die in Art. 20 des Grundgesetzes garantierten rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien wieder hergestellt und auf die erwachte Zivilgesellschaft übertragen werden.

Art. 146 Grundgesetz enthält übrigens keine Bestimmungen darüber, in welchem Verfahren die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht kommen die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluss durch eine vom Volk gewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten ist weder erforderlich noch würde es genügen, da nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur eine speziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen darf. Art. 146 knüpft das Außerkrafttreten des Grundgesetzes durch eine vom Volk gemeinsam verabschiedete Verfassung an keine inhaltlichen Bedingungen. Er geht vielmehr von den Grundgedanken aus, dass das Volk in seiner verfassungsgebenden Gewalt nicht zu binden ist.

Eine neue Verfassung sollte sich meines Erachtens danach ausrichten, die Politik an kraftvolle, eigenverantwortliche und demokratisch strukturierte Regionen zu übergeben. Wirkliche Demokratie kann nur auf lokaler und regionaler Ebene gelebt werden, da jede demokratische Entscheidung zum einen die Kompetenz der Entscheider, zum anderen die Betroffenheit von den Folgen einer Entscheidung voraussetzt.

Wir Menschen sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Machtelite unserer Zeit mit ihrem Latein am Ende angekommen ist. Wir sollten den Ruf nach einer vom Volk verabschiedeten Verfassung lauter werden lassen und uns funktionierenden Alternativen öffnen, die es möglich machen, leistungsstarke Regionen mit einer lebhaften Demokratie aufzubauen. Eine Demokratie für Menschen, und zwar von unten nach oben, nicht umgekehrt.

8 Responses

  1. Jürgen Hassdenteufel

    Sehr geehrter Herr Storr,

    ist es richtig, da wir keine Verfassung haben, dass die Gesetze im allen Bereichen, die nach dem 2. Weltkrieg beschlossen wurden,
    somit keine Rechtsgültigkeit haben?
    Was mich interessiert, sind vor allem unsere von Jahr zu Jahr Neugefassten Steuergesetze, die auch kaum noch ohne Berater zu durchschauen sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Hassdenteufel

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    • Wolfgang Gotzen
      Die Quintessenz des Lebens ist zugleich die Verfassung für das Recht

      Sie sind m. E. als Verwaltungsvorschriften gültig, solange keine höhere Macht sie
      ausser Kraft setzt. Einerseits können die Deutschen froh sein, sich hoffend darauf
      berufen zu können, dass es noch eine „höhere Gewalt“ geben könnte, die „unrichtiges Recht“ aufhöbe, doch sehe ich die „Alliierten“ nicht in dieser Rolle. Die „höhere Gewalt“ ist das Volk selbst. Das friedvolle, freie, wahrhaftige, selbstbestimmte Volk, das nach Seelenglück strebt! Wann immer ein Recht der Quintessenz/der Verfassung des Lebens widerspricht, wandelt Recht in Unrecht und setzt es ausser Kraft.
      Wolfgang Gotzen
      https://t.me/WGOnChannel

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    • Georg Schanz
      Wir haben eine Verfassung.

      Wir haben eine Verfassung: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 146. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Denn Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk GILT, …. muss dem deutschen Volke zur freier Entscheidung NUR DANN vorgelegt werden (Es gibt keine Terminierung.), wenn irgendjemand willens und in der Lage ist, eine eine solchen Volksentscheid herbeizuführen. Warum soll eine staatstragende Partei das wollen?

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  2. Enken Kaminski

    In dem Artikel 146 vom 29 Sept. 1990, steht Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Warum steht im 2. Teil des Satzes nicht auch „die von dem gesamten deutschen Volke in freier Entscheidug beschlossen worden ist.“ Das Grundgesetz enthält keinen Artikel zur Volksbefragung oder Volksabstimmung über z.B. Euroeinführung, ESM Vertrag, Lissabon , deswegen sollen wir keine vom Volk gewählte Verfassung haben. Wir werden wie unmündige Kindern gehandelt. Außerdem kann man in ei ner Verfassung nicht so einfach Gesetze verändern oder aufheben ohne den Souverän, das Volk zu fragen. Das ist der gravierende Unterschied zu einem Grundgesetz, das uns 1949 zugebilligt wurde. 67 Jahre friedliches Zusammenleben, Zahlungen von Billionen. Uns steht eine Verfassung und ein FRIEDENSVERTRAG zu..

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    • Wolfgang Gotzen
      Wer im Frieden lebt hat nur Freunde. Alle anderen brauchen einen Vertrag!

      Ein Volk, das in der Gewissheit des Friedens lebt, braucht keinen Friedensvertrag. Es gilt allerdings alle Wunden zu heilen. Heilung ist Auflösung von Leid und allen Unliebsamkeiten. Heilung ist nicht mit Leid-Bewältigung gleich zu setzen.
      Okay, ich räume gerne ein, dass es besser wäre einen Friedensvertrag zu haben. Aber was bringt mir das ohne meine Gewissheit im Frieden zu sein?
      Heilen wir uns bitte alle von der Last der Vergangenheit, in dem wir in Frieden und in Freiheit, wahrhaftig und selbstbestimmt unser Seelenglück gestalten!

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  3. Demokratiefreudenbürger

    Lieber Herr Hinz,

    Im Großen und Ganzen begrüße ich die von Ihnen angesprochenen Punkte (z.B.: „…das andere für mich betreiben; usw.).

    Eine Verfassung (das Grundgesetz ist ja keine) könnte Regeln für mehr
    Volksabstimmungen enthalten.

    Leider wird uns eine – richtige – demokratisch legitimierte Verfassung
    vorenthalten, weil man Angst hat vor Volksabstimmungen.

    Ein Staat (? – In Wahrheit: Provisorium), also ein Pseudo-Staat, der sich weigert ein – richtiger – Staat seiner Bürger zu sein,…

    …ein Pseudo-Staat, der Angst hat vor dem – eigenen – Volk,
    der verfügt nicht über eine demokratische Legitimation.

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  4. Peter Stein

    Das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublick Deutschland sollte man gelesen haben.

    Leider findet mann in den neusten Ausgaben nicht mehr den Artikel 146, oder ich war blind.

    Es sagt doch schon der Titel alles „Grundgesetz“ und „für die BRD“. Das diese Demokrati einer Diktatur gleicht sagt doch schon alles. In Bayern regiert die CSU, schon immer. Ist eigendlich eine Partei aber auf Bundesebene Kandidieret diese Partei mit der CDU zusammen. Das Deutsche Volk ist zu verblendet von den Systemgesteuerten Massenmedien.

    „Zitat:“

    Meine Frage ist: Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf? Wie kann es zu einer Verfassung kommen, die „vom deutschen Volke in freier Entscheidung“ beschlossen wurde? „Zitat Ende“

    Im dem es einen Volksentscheid gibt, doch auch da haben die „Diktatoren“ einen Riegel vorgeschoben, im dem das Volk zb.: nicht in der Finazpolitik, der Neuaufsetzung einer Verfassung und anderen Entmachtenden Entscheidungen mitwirken kann.

    Es darf bei belanglosen Dingen mit entscheiden. Wenn überhaupt.

    MfG

    Peter Stein

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  5. Sven Hinz

    Lieber Herr Storr,

    ich bin überrascht, durch Ihren Artikel auf die grundsätzliche Möglichkeit einer selbstbestimmten Neuordnung unserer Demokratie aufmerksam geworden zu sein. Bisher war „Demokratie“, von gelegentlichen Wahlen abgesehen, doch etwas in meiner Vorstellung, das andere „für mich“ betreiben. Und es ist, gebe ich zu, bequem zu glauben, dies geschehe zu meinem (und unser aller) Besten.
    Das Grundgesetz – lange her, daß ich wenigstens die Grundrechte gelesen habe – hat mein Bewußtsein bisher nicht merklich bestimmt: weder bin ich in Konflikt damit gekommen, noch hatte ich den Eindruck, das eine oder andere Recht nur eingeschränkt zu genießen – aber das heißt nicht, daß ich nicht an der aktiven Mit- und Neugestaltung der gegenwärtigen Rechtslage interessiert wäre.

    Meine Frage ist: Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf? Wie kann es zu einer Verfassung kommen, die „vom deutschen Volke in freier Entscheidung“ beschlossen wurde?

    Ich sehe ein wesentliches Hindernis, das ist die Individualisierung. Mit dem Gefühl „ich bin einzigartig“ (welches illusionär ist) geht einher die Kehrseite „ich kann ja doch nichts machen“. Beide Glaubenssätze im Kopf, würde ich mich gerne daran machen, sie auszugraben. Helfen Sie mir?

    herzliche Grüße

    Sven Hinz

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